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KOSTEN UND ABRECHUNG

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN 

In der Regel übernehmen private Krankenkassen und die Beihilfe problemlos die Kosten für eine Psychotherapie. Die Beihilfe und einige private Krankenversicherungen verlangen nach den ersten Sitzungen einen ausführlichen, fachlich begründeten Antrag für die Kostenübernahme weiterer Stunden, den ich gerne für Sie stellen werde. Das Antragsverfahren ist bei jeder privaten Krankenversicherung unterschiedlich und die Anzahl der Stunden, die erstattet werden, hängt davon ab, welchen Vertrag Sie mit der Versicherung geschlossen haben. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer privaten Krankenkasse, in welchem Umfang eine Therapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin übernommen wird und wie sie zu beantragen ist. 

GESETZLICHE KRANKENKASSEN 

Die Praxis kann ohne Überweisung direkt mit der Versichertenkarte der Krankenkasse aufgesucht werden. Als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bin ich für alle Kassen zugelassen, sodass eine ärztliche Anordnung oder Überweisung nicht notwendig ist. Zunächst muss eine diagnostische Erstsprechstunde absolviert werden. Dieses Gespräch dient der Indikationsstellung. Im Rahmen der Sprechstunde sind pro Patient maximal 3 jeweils 50-minütige Termine möglich. Am Ende der Sprechstundentermine werden konkrete Empfehlungen über weitergehende Schritte ausgesprochen. Danach stehen Ihnen 4 probatorische Sitzungen zur Verfügung. Diese können problemlos mit der Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung abgerechnet werden. Soll dann eine Therapie begonnen werden, wird diese bei der Krankenkasse beantragt. Wichtig ist dass Sie zum Termin Ihre Krankenkassenkarte mitbringen.

SELBSTZAHLER 

Natürlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst übernehmen. Dazu sind dann keine Formalitäten nötig und es besteht Diskretion z.B. gegenüber Krankenkassen. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). 

PERSÖNLICHES COACHING 

Das Honorar vereinbaren wir im persönlichen Gespräch. 

Die Kosten für ein Coaching werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Je nachdem ob Ihr Anliegen eher beruflicher oder privater Natur ist, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Sie haben keine Verpflichtung eine bestimmte Anzahl von Stunden abzunehmen. Nur Sie entscheiden über die Dauer des Coachings.

 

Meine Kontaktdaten

Psychotherapie Praxis

M. Sc. Katharina Schaffrath

Rathausstr. 22a

52072 Aachen

Email:  psychotherapie-schaffrath@outlook.de   

Tel:   0176 /84921878

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